Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert werden:
- Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme kann hier beantragt werden)
- Optimierung von Nahwärmeanlagen
- Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen
- Geothermische Nahwärmeanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Biomasse-Nahwärmeanlagen
Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten. Voraussetzung ist, dass sie nicht durch ein bestehendes Nahwärmenetz versorgt werden können und im Besitz von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern sind. Bei Anlagen mit weniger als vier versorgten Objekten, wird die Versorgung von Wohnungsneubauten nicht gefördert.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Neuerrichtung der Heizzentrale inkl. maschineller Einrichtung, Brennstoff-Lagerhalle
- Fernwärmeleitungen und Übergabestationen im Eigentum des Förderwerbers
- gekoppelte Solaranlagen, welche die Effizienz des Gesamtprojektes erhöhen
- Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz der Nahwärmeanlage (z.B. Brennstofftrocknung, Rauchgaskondensation, Pufferspeicher, Regelung von Netzpumpen, etc.)
Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen
Gefördert werden:
- die Neuerrichtung von Leitungstrassen und Abnehmeranschlüssen auf Basis von Biomasse oder Geothermie
- die Errichtung von zusätzlichen Leitungstrassen und Abnehmeranschlüssen auf Basis von Biomasse oder Geothermie
- die Errichtung von zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen ("Netzverdichtung") von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme muss hier beantragt werden
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Grabungsarbeiten und Rohrnetz
- Wärmeübergabestationen im Eigentum des Förderungswerbers
- notwendige Adaptionen in Heizzentrale und Hydraulik
Klimaaktiv QM Heizwerke ist ein österreichweites Qualitätsmanagementprogramm zur Steigerung der technischen Qualität und Effizienz von Biomasseheizwerken und Nahwärmenetzen. Erreicht wird dies durch eine begleitende Qualitätskontrolle bei Planung, Errichtung und Anlagenbetrieb. Errichtungen neuer oder die Erweiterung bestehender Nahwärmeanlagen, mit einer thermischen Gesamt- Nennwärmeleistung ≥ 400 kW oder einer Trassenlänge ≥ 1.000 Laufmeter nach Ausbau, müssen am Qualitätsmanagementprogramm teilnehmen.
Optimierung von Nahwärmeanlagen
Gefördert werden primär- und sekundärseitige Maßnahmen zur Optimierung von Nahwärmeanlagen, mit dem Ziel einer Reduktion des Brennstoffeinsatzes. Investitionen in Brennstofflager sind aus dieser Förderung ausgenommen. Die folgenden Maßnahmen sind nicht zur Teilnahme am Qualitätsmanagement verpflichtet.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile)
primärseitige Maßnahmen:
- Nachrüstung Steuerung
- Nachrüstung Rauchgaskondensation
- Nachrüstung Pufferspeicher
- Nachrüstung Brennstofftrocknung
sekundärseitige Maßnahmen:
- Optimierungsmaßnahmen in der Heizzentrale des Bestandsabnehmers, die im Eigentum des Nahwärmenetzbetreibers bleiben
- Maßnahmen zur Senkung der Rücklauftemperatur des Netzes durch vom Nahwärmenetzbetreiber finanzierte Maßnahmen bei den bestehenden Wärmeabnehmern(Sekundärseite der Fernwärmenetze), wobei die Investitionen im Eigentum des Nahwärmenetzbetreibers bleiben
Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Nahwärmeversorgungen
Gefördert wird der Austausch von voll funktionsfähigen Kesselanlagen in Biomasse-Nahwärmeanlagen durch kleinere oder leistungsgleiche Neuanlagen. Voraussetzung ist, dass die Bestandsanlage mindestens 15 Jahre in Betrieb gewesen ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung alle umweltspezifischen behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Sollten zusätzliche Abnehmer angeschlossen werden, ist das Projekt als Biomasse Nahwärmeanlage einzureichen.
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen
Gefördert werden
- Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen ohne Verteilnetz zur Versorgung von Einzelabnehmern
- mit Verteilnetz zur Versorgung mehrerer Abnehmer
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Kessel (Dampfkessel, Thermoölkessel)
- Verstromung (Dampfturbine, BHKW, etc.)
- Grabungsarbeiten für Netzerrichtung, -ausbau oder -erweiterung
- Rohrnetz
- Wärmeübergabestationen, sofern im Eigentum des Förderungswerbers
Geothermie-Anlagen
Gefördert werden
- Geothermie-Anlagen mit Tiefenbohrungen zur Versorgung von Einzelabnehmern
- mit Tiefenbohrungen und Nahwärmenetz zur Versorgung mehrerer Abnehmer
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Tiefenbohrung zur Versorgung von Einzelabnehmern
- Tiefenbohrung und Nahwärmenetz zur Versorgung mehrerer Abnehmer
- Wärmetauscher
- Wiederverpressung
- geothermische Kraft-Wärme-Kopplung (Förderungsermittlung erfolgt analog zu Biomasse-KWK)
- geothermische Nachnutzung bestehender Erdbohrlöcher
Serviceteam Nahwärmeversorgung
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