22 Feb 2017
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Autor:
red/ag
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Das Bankhaus Schelhammer & Schattera ist Österreichs Spezialbank für ethisch-nachhaltige Bankdienstleistungen. Mit strengen, durch den unabhängigen Ethikbeirat des Bankhauses definierte Auswahlkriterien will man sicherstellen, dass nur in sozial und ökologisch verantwortungsvolle Unternehmen und Länder investiert wird, deren Praktiken nicht im Widerspruch zu Nachhaltigkeit und Ethik stehen.
Als Reaktion auf die päpstliche Enzyklika Laudato Si sowie auf die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Paris wurden im Ethikbeirat des Bankhauses die folgenden zusätzlichen Ausschlusskriterien festgelegt:
Kohleförderung
Hochvolumen-Fracking
Förderung von Ölsanden
Zusätzlich werden die SUPERIOR Ethikfonds auf Länderebene ab sofort auf die Ratifizierung des Pariser Übereinkommens geprüft.
Nach Angaben der UNO haben per Ende Januar 2017 127 von insgesamt 197 Ländern das Pariser Klimaabkommen ratifiziert, darunter auch Österreich bzw. die Europäische Union gesamthaft.
Die aktuelle Liste an Ausschlusskriterien für Unternehmen umfasst somit folgende Punkte:
Abtreibung: Produzenten von Pharmazeutika, die ausschließlich zur Durchführung von Abtreibungen entwickelt wurden; Betreiber von Kliniken, in denen Abtreibungen vorgenommen werden.
Arbeitsrechtsverletzungen: Unternehmen, die selbst oder deren Zulieferer und Subunternehmer gegen die international anerkannten Prinzipien der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung oder Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) verstoßen.
Atomenergie: Produzenten von Atomenergie; Produzenten von Kernkomponenten von Atomkraftwerken ab 5% Umsatzanteil und Produzenten von Uran ab 5% Umsatzanteil.
Drogen: Produzenten von Drogen, die per Gesetz nicht zum Konsum zugelassen sind.
Embryonenverbrauchende Forschung: Unternehmen die nachweislich verbrauchende Forschung am menschlichen Embryo oder an embryonalen Zellen betreiben.
Glücksspiel: Anbieter von besonders kontroversen Formen des Glücksspiels (z.B. Casinos oder Wettbüros, Herstellung von Glücksspielautomaten). Anbieter von sonstigen Formen des Glücksspiels (z.B. Lotterien, Gewinn- und Ratespiele im Fernsehen oder Radio) ab einem Umsatzanteil von 5%.
Grüne Gentechnik: Produzenten von gentechnisch verändertem Saatgut oder Tieren ab einem Umsatzanteil von 5%.
Hochvolumen-Fracking: Unternehmen, die Hochvolumen-Fracking-Verfahren anwenden.
Kohle: Unternehmen, die im Bereich der Kohleförderung tätig sind.
Kontroverses Umweltverhalten: Unternehmen, die selbst oder deren Zulieferer und Subunternehmer Umweltgesetze oder allgemein anerkannte ökologische Mindeststandards / Verhaltensregeln massiv missachten. Darunter fallen bspw. Großprojekte (z.B. Pipelines, Minen, Staudämme), die eine besonders schädliche Wirkung auf die Ökosysteme in der betroffenen Region haben.
Menschenrechtsverletzungen: Unternehmen, die selbst oder deren Zulieferer und Subunternehmer gegen international anerkannte Prinzipien im Bereich der Menschenrechte verstoßen. Darunter fallen insbesondere Handlungen mit massiver Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens von Menschen, Menschenhandel, Gewaltanwendung, sowie Handlungen, welche die Selbstbestimmungsrechte in massiver Weise missachten.
Ölsande: Unternehmen, die im Bereich der Förderung von Ölsanden tätig sind.
Pornographie: Produzenten von pornographischem Material. Anbieter von pornographischen Dienstleistungen. Händler von pornographischem Material ab einem Umsatzanteil von 10%.
Rüstung: Produzenten und Händler geächteter Waffen laut UN-Deklaration (Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes) und Produzenten und Händler von Rüstungsgütern ab einem Umsatzanteil von 5%.
Tabak: Produzenten aller Arten von Tabakprodukten (Zigaretten, Zigarren, separater Tabak, Kautabak).
Die aktuelle Liste an Ausschlusskriterien für Länder umfasst folgende Punkte:
Arbeitsrechtsverletzungen: Länder, in denen die Arbeitsbedingungen insbesondere in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Sicherheit & Gesundheit unangemessen niedrig sind.
Atomenergie: Länder in denen der Atomenergieanteil am Primärenergieverbrauch höher als 10% ist.
Euthanasie: Länder, in denen die aktive Sterbehilfe für todkranke Menschen legalisiert ist.
Kinderarbeit: Länder in denen die Beschäftigung von Kindern weit verbreitet ist.
Klimaschutz: Länder, die das Pariser Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sowie Länder, die das „Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change“ nicht ratifiziert haben.
Menschenrechtsverletzungen: Länder, in denen die Menschenrechte z.B. bezüglich politischer Willkür, Folter, Privatsphäre, Bewegungsfreiheit und Religionsfreiheit wesentlich eingeschränkt sind.
Presse- und Medienfreiheit: Als Verstoß gilt, wenn in einem Land die Presse- und Medienfreiheit massiv eingeschränkt ist.
Rüstungsbudget: Länder, die ein Rüstungsbudget von mehr als 3% des BIP aufweisen.
Todesstrafe: Länder, welche die Todesstrafe laut amnesty international nicht gänzlich abgeschafft haben.
Vereinigungsfreiheit: Wenn in einem Land die Vereinigungsfreiheit massiv eingeschränkt ist, insbesondere bzgl. der Möglichkeiten friedlicher Versammlungen und gewerkschaftlicher Organisation.