12 Sep 2022
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Autor:
red/ag
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Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und Erste Bank und Sparkassen verlängern die Initiative „Der Mikrokredit“, die Arbeitssuchenden den Weg in die Selbstständigkeit ermöglichen soll. Bei der Initiative sind Erste Bank und Sparkassen Partner der ersten Stunde, nun soll das Programm drei weitere Jahre bis 2025 weitergeführt werden. Das gaben Bundesminister Martin Kocher und Erste Bank-CEO Gerda Holzinger-Burgstaller im Rahmen des Forum Alpbachs bekannt. Neu ist, dass diese Förderung die Erste Bank zukünftig auch ukrainischen Geflüchteten zugutekommen lässt. „Uns war die Neuauflage des Mikrokredits ein besonderes Anliegen. Im ersten Quartal 2022 kam es zu einer deutlichen Steigerung der Nachfrage, die es zu erfüllen gilt. Unsere Vision finanzielle Gesundheit zu schaffen, gewinnt jeden Tag mehr an Bedeutung. Wir wollen auf die Bedürfnisse aller Kund:innen eingehen und konkrete Lösungen anbieten. Der Mikrokredit stellt eine wichtige Starthilfe dar und es ist uns darüberhinaus sehr wichtig auch in den Phasen danach den Gründer:innen unterstützend zur Seite zu stehen”, sagt Gerda Holzinger-Burgstaller, Vorstandsvorsitzende der Erste Bank Oesterreich.
„Österreich verzeichnet derzeit die niedrigste Arbeitslosigkeit seit vierzehn Jahren. Trotzdem braucht es einen breiten Maßnahmenmix an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, der für unterschiedliche Arbeitssuchende jeweils den optimalen Weg in eine Beschäftigung unterstützt. Dabei spielen auch innovative Maßnahmen eine wichtige Rolle. Das Mikrokreditprogramm ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die bereits rund 1.000 Unternehmensgründungen ermöglicht hat. Daher verlängern wir das Programm bis 2025“, sagt Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft. Geschaffen wurde der Mikrokredit im Jahr 2010. Ziel war und ist es, Arbeitssuchenden den Schritt in die Selbstständigkeit zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. Seit dem Start der Initiative wurden rund 1.000 Gründungen – im Schnitt alle viereinhalb Tage eine - mit einem potenziellen Kreditvolumen von über 10 Millionen Euro finanziert.
So kommt man zum Mikrokredit
Viele der Antragstellenden erfahren von der Wirtschaftskammer vom Mikrokreditprogramm oder kommen aus dem Unternehmensgründungsprogramm des AMS. Dort wird auch über den Mikrokredit als Gründungshilfe informiert, wenn im Zuge der Businessplanerstellung die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme erkennbar wird. Nach der Übermittlung der notwendigen Unterlagen werden die Gründer:innen in spe zu einem Hearing eingeladen, bei dem Expert:innen der Erste Bank und Sparkassen und eine vom Bundesministerium beauftragte Agentur anwesend sind. Die Erste Bank und Sparkassen treffen anschließend auf Basis des Hearings und der eingereichten Dokumente eine Kreditentscheidung.
Eckdaten der Finanzierung
Der bisherige Maximalbetrag von 12.500 Euro wurde bisher in der Regel ausgeschöpft. Jetzt wird dem langen Zeitraum seit Programmstart als auch der aktuellen Inflationslage Rechnung getragen und der maximale Kreditbetrag ab September 2022 auf 15.000 Euro angehoben. Nichts geändert hat sich bei der Laufzeit (fünf Jahre, sechs Monate tilgungsfrei), dem Zinssatz (3% fix) und den nicht erforderlichen Sicherheiten.
Risikoteilung mit European Investment Fund
Unterstützt werden Erste Bank und Sparkassen bei der Vergabe von Mikrokrediten durch den European Investment Fund (EIF) innerhalb des EU-Programms für „Employment and Social Innovation (EaSI). Die Ausfallsgarantie des EIF stellte eine wesentliche Starthilfe für das Programm dar, da die Ausfallsquote der Mikrokredite mit zirka 20 Prozent vergleichsweise hoch ist. Durch die Ausfallsgarantie des EIF werden die tatsächlichen Risikokosten jedoch mehr als halbiert. 629 Mikrokredite mit EIF-Haftung mit einem Volumen von 7,2 Millionen Euro wurden seit dem Start des Programms im Juni 2015 vergeben. Für die nun beschlossene Verlängerung der Initiative wird ein neues Garantieprogramm seitens des EIF vorbereitet: „InvestEU“. Dieses soll nahtlos an das alte anschließen und sämtliche Strukturen und Prozesse des Mikrokreditangebotes unverändert beibehalten.
Gründungshilfe für Ukrainer:innen
In Zusammenarbeit mit dem EIF bietet die Erste Bank zusätzlich eine ähnliche Initiative für Geflüchtete aus der Ukraine an. Beim Aufbau einer neuen Lebensgrundlage in Österreich will die Erste Bank ukrainische Gründer:innen unterstützen. Dieser Kredit steht ihnen als wiederholt nutzbarer Betriebsmittelrahmen zur Verfügung. Die Eckdaten sind jenen des „normalen“ Mikrokredit gleich, einzig die Laufzeit ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt. Voraussetzung für die Finanzierung ist der Identitätsnachweis für Vertriebene (die „blaue Karte“) und die Meldung der Selbstständigkeit. Um unsere Ukrainer:innen in ihrem Finanzleben gut unterstützen zu können hat George nun Ukrainisch gelernt. In der jüngsten App-Version sind ca. 80 % der Texte auf Ukrainisch übersetzt. George lernt fleißig weiter und die verbleibenden Funktionen werden mit den nächsten Versionen aktualisiert.