30 Jän 2017
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Autor:
red/ag
/ Pixabay/CCO Public Domain/KlausHausmann
LED-Systeme und Lichtsteuerungssysteme
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten.
der Tausch von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme
Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
LED-Leuchten
Kabel und Leitungen
Rohr- und Tragsysteme
Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
Steuerung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Wie verläuft der Förderungs-Prozess?
Antrag
Auszahlung
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projekts erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
das unterfertigte Formular Rechnungszusammenstellung inkl. Bestätigung der Förderungsbedingungen
Rechnungskopien mit Angaben zu Anzahl und Leistung der installierten LED-Leuchten
Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von LED-Systemen im Innenbereich bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag LED-Systeme im Innenbereich:
https://www.meinefoerderung.at/webufi/?execution=e1s1&cluster=led
Serviceteam LED-Systeme
T: 01/31 6 31-714
F: 01/31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at